

Was bedeutet inklusive Kultur? Mit dieser Leitfrage starteten wir am Montag, 15.12.2025, in einen neuen Schwerpunkt der Kulturaustausch-Treffen. Inklusive Kultur meint Kulturarbeit, die von Anfang an so gedacht und gestaltet wird, dass möglichst alle Menschen daran teilhaben können – unabhängig von körperlichen, psychischen oder sensorischen Voraussetzungen, von sozialem Hintergrund, Alter, Geschlecht, Herkunft oder Identität. Es geht dabei nicht nur um Barrierefreiheit im baulichen Sinn, sondern um Haltung, Zugänglichkeit, Mitbestimmung und das bewusste Einbeziehen vielfältiger Perspektiven in alle kulturellen Prozesse und Tätigkeiten.
Mit diesem ersten Treffen startete die Allianz der Kultur diesen neuen Schwerpunkt innerhalb der Kulturaustausch-Reihe. In den kommenden Treffen wird es darum gehen, unterschiedliche Aspekte von Inklusion im Kulturbereich vertiefend zu beleuchten, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Kulturelle Teilhabe ist im Artikel 1 des Landeskulturgesetzes verankert und außerdem auch im Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, sowie in Artikel 15 des UN-Sozialpakts.

Eva Rottensteiner (Öffentlichkeitsarbeit, Unabhängiger Monitoringausschuss des Bundes, AT) gab einen praxisnahen Einblick in ihre Arbeit und in inklusive Veranstaltungsplanung aus menschenrechtlicher Perspektive. Anhand der jährlich stattfindenden öffentlichen Sitzung des Monitoringausschusses zeigte sie konkrete Maßnahmen auf, wie Teilhabe ermöglicht werden kann: von hybrider Teilnahme über Gebärdensprach- und Schriftdolmetschung, einfacher Sprache, bildgestützter Zusammenfassung und Rückzugsräumen bis hin zu Buddiesystemen und alternativen, auch nonverbalen Beteiligungsformaten. Besonders deutlich wurde dabei: Inklusion ist ein Prozess, der frühzeitig mitgedacht, budgetiert und immer wieder reflektiert werden muss – ohne Anspruch auf Perfektion, aber mit Offenheit zum Lernen, mit viel Kreativität und in Zusammenarbeit mit Betroffenen.
Im zweiten Input stellte Kunigunde Weissenegger (Vorstand AEB) den Verein AEB – Aktive Eltern von Menschen mit Behinderung vor und gab einen Überblick über dessen Arbeit in Südtirol. Als betroffenennahe Organisation setzt sich der AEB seit Jahrzehnten für die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und ihren Familien ein: gesellschaftlich, politisch und ganz konkret im Alltag. Im Kulturbereich wurde unter anderem die langjährige Zusammenarbeit mit der integrierten Volkshochschule vorgestellt, die seit über 30 Jahren inklusive Bildungs- und Kulturangebote für Menschen mit und ohne Behinderung entwickelt. Ergänzt wurde der Überblick durch Beispiele gelungener Projekte, Kooperationen und kultureller Initiativen in Südtirol, die Begegnung, gemeinsames Lernen und kreativen Ausdruck ermöglichen, unter anderem: Theater della Ribalta in Bozen, Fünf Wipptaler Stadtmusikanten mit Herz, Galerie Akzent in Bruneck, Tanzgruppe Integra, uvm.

Kunigunde Weissenegger unterstrich zudem, dass die wichtigste Maßnahme jene wäre proaktiv nachzufragen und nicht anzunehmen, selbst Expert*in zu sein. Zudem ist es wichtig offen zu kommunizieren, welche Maßnahmen und Hilfestellungen angeboten werden. So können Besucher*innen selbst entscheiden, welche Unterstützung sie in Anspruch nehmen möchten.
In den anschließenden Austauschformaten wurde deutlich: Inklusive Kultur lebt vom Dialog, vom Teilen von Erfahrungen und vom Mut, bestehende Strukturen zu hinterfragen. Der Auftakt hat gezeigt, wie viel Wissen, Engagement und Bereitschaft in der Südtiroler Kulturszene bereits vorhanden sind – und wie wichtig es ist, diesen Weg gemeinsam weiterzugehen, denn Teilhabe braucht Zeit und gegenseitige Unterstützung.

Was bedeutet inklusive Kultur? Mit dieser Leitfrage starteten wir am Montag, 15.12.2025, in einen neuen Schwerpunkt der Kulturaustausch-Treffen. Inklusive Kultur meint Kulturarbeit, die von Anfang an so gedacht und gestaltet wird, dass möglichst alle Menschen daran teilhaben können – unabhängig von körperlichen, psychischen oder sensorischen Voraussetzungen, von sozialem Hintergrund, Alter, Geschlecht, Herkunft oder Identität. Es geht dabei nicht nur um Barrierefreiheit im baulichen Sinn, sondern um Haltung, Zugänglichkeit, Mitbestimmung und das bewusste Einbeziehen vielfältiger Perspektiven in alle kulturellen Prozesse und Tätigkeiten.
Mit diesem ersten Treffen startete die Allianz der Kultur diesen neuen Schwerpunkt innerhalb der Kulturaustausch-Reihe. In den kommenden Treffen wird es darum gehen, unterschiedliche Aspekte von Inklusion im Kulturbereich vertiefend zu beleuchten, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Kulturelle Teilhabe ist im Artikel 1 des Landeskulturgesetzes verankert und außerdem auch im Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, sowie in Artikel 15 des UN-Sozialpakts.
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